Mi, 20.03.2013

Strache: Spekulationsverbot muss im Ausschuss weiterverhandelt werden!

SPÖ und ÖVP haben Fluchtweg für Häupl, Pröll und Co. eingebaut, um keine strengen Regelungen umsetzen zu müssen

Mit scharfer Kritik an den Regierungsparteien und speziell an der ÖVP wartete FPÖ-Bundesparteiobmann HC Strache in der heutigen Einwendungsdebatte zum Thema Spekulationsverbot auf. Die FPÖ könne der Vorlage deshalb nicht zustimmen, weil sie zu wenig verbindlich sei und für die Zukunft Spekulationen wie in Salzburg, Niederösterreich oder Wien nicht ausschließe. Der Regierungsvorschlag gebe vor, der Spekulation einen Riegel vorzuschieben, stelle aber diesen Spekulationsstopp in Wahrheit gesetzlich nicht sicher. Weite Teile des so genannten Spekulationsverbotes sollen im Finanzverfassungsgesetz geregelt werden. Dort soll jetzt festgeschrieben werden, dass der Bund mit den Ländern Verhandlungen führt, um die technische Umsetzung des Spekulationsverbotes zu ermöglichen. Aber sollten diese Verhandlungen scheitern, kann der Bundesgesetzgeber Regelungen vornehmen, muss dies aber nicht. Es gibt also keine Garantie für eine Verbotsregelung. Ein zusätzliches Problem besteht darin, dass nach Vorschlag der Regierungsparteien die Art und Weise der Umsetzung des Spekulationsverbots nicht selbst in der Verfassung in Grundzügen geregelt ist, sondern nur in Form eines einfachen Entschließungsantrags an die Finanzministerin beschlossen werden soll. Ein Entschließungsantrag ist aber erstens nur eine unverbindliche Aufforderung an die Ministerin. Und zweitens erlischt ein solcher Antrag mit der Neuwahl und ist daher rechtlich nicht mehr existent. In diesem unverbindlichen Entschließungsantrag sind aber alle auch für den Rechnungshof wesentlichen Punkte der Umsetzung des Spekulationsverbotes und der Kontrollmöglichkeiten desselben fixiert (z.B. Organisation der Finanzabteilungen, Regeln für die Finanzgebarung der Länder, Regeln für die Darstellung der Länderfinanzen). Mit dem Neuwahltermin seien alle diese wichtigen Regeln wieder vom Tisch, weil der Entschließungsantrag mit der abgelaufenen Regierungsperiode aufhöre zu existieren, kritisierte Strache. Es bleibe also ab Ende September nur mehr die unverbindliche Kann-Bestimmung im Finanzverfassungsgesetz übrig, eine Überschrift ohne jeden konkreten Inhalt. Es gebe keine Garantie, dass die notwendigen Regelungen, die jetzt im Entschließungsantrag formuliert seien, auch dann wieder beschlossen würden. "SPÖ und ÖVP haben hier einen Fluchtweg für Häupl, Pröll und Co. eingebaut, um unterm Strich keine strengen Regelungen umsetzen zu müssen", so Strache. Was außerdem völlig fehle, sei der Schutz unseres Wassers. Die FPÖ wolle rechtliche Sicherheit und Verbindlichkeit und beantrage daher die Rückverweisung der gesamten Gesetzesmaterie in den zuständigen Ausschuss, um dort eine Lösung zu finden, die die notwendigen Reglungen für ein effizientes Spekulationsverbot festschreibe und nicht der Willkür der Regierung überlasse, so Strache. Da es noch viele Nationalratssitzungen bis zum Ende der Regierungsperiode gebe, sei das bei gutem Willen zeitlich kein Problem.

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